Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

I. Allgemeines - Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

II. Angebote und Vertragsschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung zustande. Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Ware oder Leistung vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung seitens der MARA Systems GmbH.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes spezifiziert, rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, es sei denn es werden schriftlich andere Vereinbarungen getroffen. Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist die MARA Systems GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von einem Prozentpunkt über dem aktuellen Basiszinssatz monatlich zu verlangen. Dem Besteller steht der Nachweis eines geringeren, der MARA Systems GmbH der Nachweis eines höheren Schadens offen. Der Besteller kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgelegt sind.
Wird bei Zahlungsverzug des Käufers ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten mit Ausnahme des Erfolgshonorars zu tragen.

IV. Lieferung und Lieferzeiten
Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von der MARA Systems GmbH erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die MARA Systems GmbH ist zur Teillieferung berechtigt. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie für den Besteller zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzten Leistungen der bestellten Produkte in vollem Umfang erfüllt werden.
Verzögert sich eine Leistung über den von der MARA Systems GmbH zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, dass sein Interesse wegen der Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die MARA Systems GmbH mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für die MARA Systems GmbH unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit nicht Verzug oder Unmöglichkeit auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung der MARA Systems GmbH beruhen. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der MARA Systems GmbH liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, im Falle höherer Gewalt, Beförderungs- oder Betriebssperre, ist die MARA Systems GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt.
Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.

V. Haftung
Wir haften auf Schadensersatz bei Vorsatz in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die Einhaltung der Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte. Der Kunde hat sich vor Vertragsschluss über die wesentlichen Funktionsmerkmale unserer Lieferungen und Leistungen zu informieren und bei Zweifelsfragen durch uns beraten zu lassen. Vorgaben des Kunden bedürfen als Eigenschaftszusicherungen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Darstellungen in Produkt- und Projektbeschreibungen usw. sind keine Eigenschaftszusicherungen. Die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Weitergehende als die in diesen Vertragsbedingungen ausdrücklich genannten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen irgendwelcher Schäden aus Beratung, Unterstützung bei der Einführung unserer Softwareprodukte, wegen Betriebsunterbrechung und Nichtverfügbarkeit von Datenverarbeitungsanlagen oder Mängeln an Softwareprodukten sind ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist insoweit ausgeschlossen. Bei der Zusicherung von Eigenschaften soll für solche Schäden grundsätzlich nicht gehaftet werden. Entsprechendes gilt für den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten, für den bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgermaterial keine Ersatzpflicht übernommen wird.

VI.Entsorgung
(1)Sofern es sich bei der gelieferten Ware um Elektro- oder Elektronikgeräte im Sinne des Elektrogesetzes handelt, übernimmt der Besteller die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Kunde stellt uns von etwaigen Verpflichtungen nach § 10 Abs. 2 Elektrogesetz und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

(2) Der Besteller hat auch gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, vertraglich zu verpflichten, diese nach Nutzungsbeendigung auf deren Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen und für den Fall der erneuten Weitergabe den Empfängern eine Weiterverpflichtung aufzuerlegen. Unterlässt es der Kunde, gewerbliche Dritte, an die er die gelieferte Ware weitergibt, zur Übernahme der Entsorgungspflicht und zur Weiterverpflichtung vertraglich zu verpflichten, so hat er die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf seine Kosten zurückzunehmen und nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.

(3) Unser Anspruch auf Übernahme und Freistellung durch den Besteller verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach der endgültigen Beendigung der Nutzung des Geräts (Ablaufhemmung). Die zweijährige Frist der Ablaufhemmung beginnt frühestens mit Zugang einer an uns gerichteten schriftlichen Mitteilung des Bestellers über die Nutzungsbeendigung. Wir behalten uns vor, mit dem Besteller im Einzelfall eine gesonderte, hiervon abweichende Vereinbarung über Altgeräterücknahme zu treffen.

VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleiben die gelieferten Gegenstände - Vorbehaltsware - unser Eigentum.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang veräußert oder verarbeitet werden.

VIII. Datenschutz
Durch den Besuch der Website können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) auf dem Server gespeichert werden. Diese Daten gehören nicht zu den personenbezogenen Daten, sondern sind anonymisiert. Sie werden ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet. Die Daten werden nur zu internen Zwecken verwendet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweist und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

IX. Gewährleistung
Der Kunde muss zur Erhaltung seiner Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel oder Unvollständigkeit der Leistung innerhalb von 8 Tagen seit dem Empfang den Fehler rügen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln gilt diese Frist ab Entdeckbarkeit der Fehler. Nach Maßgabe des Vorstehenden übernehmen wir eine Gewährleistung von 6 Monaten nach Gefahrübergang, wobei eventuelle Ansprüche aus einer längeren Gewährleistung des Herstellers oder unserer sonstigen Vorlieferanten unberührt bleiben, die wir hiermit für den Zeitpunkt des Ablaufs unserer eigenen Gewährleistung an den Kunden abtreten. Wir sind nur für solche Mängel gewährleistungspflichtig, die nachweisbar auf vor dem Gefahrübergang liegenden Umständen beruhen und die Brauchbarkeit der Leistung nicht nur unerheblich beeinträchtigen.

VIII. Schlussbestimmungen

Rechtliche Hinweise - Disclaimer

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Es gilt ausschließlich das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist Saarbrücken.